Entsorgung

Mit unserer Transportgenehmigung für Transporte nach § 49 Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) können wir auch Sonderabfall transportieren und komplett entsorgen.

Dies gilt für alle Abfallarten und für die Entsorgung in allen Bundesländer.

Somit sind wir befugt den Abtransport von kontaminierten/belasteten Böden nach den Vorschriften des Umweltgesetzes und nach gesetzlichen Vorgaben durchzuführen sowie deren gesamte Entsorgung zu vermitteln.

Unbelastete Böden werden direkt bei uns entsorgt.

Wir transportieren und entsorgen für Sie:

  • Mutterboden, Steine und Erde
  • Bauschutt
  • kontaminiertes Material
  • belastete Böden

Wir können für Sie jederzeit alle Transportaufträge durchführen. Sprechen sie uns an - wir helfen Ihnen weiter!